😴Schlafen und Bindung (Phase II)

Head

VA-Code

Lehrgang
Referent*in
Schoner Ursula

Termin/e

🕣 21.-23.10.2026

Ausschreibung

Ausbildungsstandort
Kufstein
Veranstaltungsform
Unterrichtseinheiten
Voraussetzung/en
EEH-Einführungskurs (Intro)
Bindung durch Berührung (Phase I)
EEH-Phase I
EEH-Phase II
Trauma und Bindung (Phase II)

Inhalt

  • Physiologie des Babyschlafs
  • Ursachen für Schlafstörungen von Säuglingen und Kleinkindern
  • Anamnese und Schlafprotokoll
  • Bedeutung von Körperkontakt und Stressreduzierung für die Schlafregulation des Kindes
  • Emotionelle Erste Hilfe und Krisenintervention bei akuten Schlafkrisen
  • Förderung von Halte- und Abgrenzungs-fähigkeit der Eltern bei anhaltenden Schlafschwierigkeiten
  • Entwicklung von bindungsorientierten - auf die jeweilige Familiensituation abgestimmten - Lösungsstrategien

Didaktik und Methodik

  • Vermittlung theoretischer Grundlagen
  • Erarbeiten von EEH-Methoden zur Rückbindung und vegetativen Entspannung
  • Video- oder Live-Demonstrationen
  • Szenische Rollenarbeit

Kompetenz-Erwerb

  • Schlafstörungen differenziert wahrnehmen
  • Bindungsthemen hinter der Schlafproblematik erkennen
  • EEH-Methoden zur vegetativen Entspannung flexibel nutzen
  • Eltern anleiten, über Signale des Körpers zur Entspannung zu kommen

Voraussetzungen

  • EEH-Einführungstag
  • EEH Phase 1 (18 Tage)
  • EEH 2 (6 Tage)
  • Trauma und Bindung (9 Tage)

bitte mitbringen: warme, bequeme Kleidung und Socken

Dauer

3 tägig
Veranstaltungsort
ZOI-Kufstein, Morsbach 41
Adressaten
Fachleute im Bereich Frühprävention u. Geburtshilfe
Fachleute im Bereich Psychologie, Psychotherapie und Medizin
PädagogInnen

Anmerkung

begrenzte Teilnehmeranzahl, rasche Anmeldung wird empfohlen!
Information
Julia Kronthaler, MA, Tel: +43 681 10220 838 (Mo-Fr 9-11) Email: zoitirol@gmail.com

Teilnahmegebühr in €

450
anrechenbar für EEH
EEH-Fachberater*in
EEH-Therapeut*in
Bindung und Autonomie (Abschluss)
Anerkennung
Die gesamte Phase II (EEH-Fachberater) wird für Hebammen durch die ÖHG nach §37 HebG. mit 20 Fortbildungspunkten anerkannt.