Covid-19: aktuelle Regelungen
Stand: 17.4.-8.7.2022 Seminare
- Wegfall der FFP2-Maskenpflicht UND
- FFP2-Maskenempfehlung (vor allem bei vulnerablen Personen)
- auf freiwilliger Basis: Ausfüllen des COVID-Status Onlineformular für Seminarteilnehmer*innen
-
Referenz: behördliche Regelungen: österreichweit LINK regional Tirol Wien
Nachfolgendes ist nicht mehr gültig:
- Zutritte nach 3G-Regel: 2G oder PCR-48 St. oder Antigen-24 St.: Testergebnisse von Teststraßen, von Apotheken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gelten als 3-G-Nachweis.
- FFP2-Maskenempfehlung in Innenräumen
- Gültigkeitsdauer: Impfzertifikate Genesungszertifikate
- Bitte um Ausfüllen des COVID-Status Onlineformular für Seminarteilnehmer*innen
Behördliche Regelungen: österreichweit LINK regional Tirol Wien
- allgemein: keine Zutrittsregelungen, keine Personenobergrenzen, keine allgemeine Sperrstunde, Öffnung der Nachtgastronomie, Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
- Einreiseregelung nach Ö: siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reise…;
- Rückreiseregelung nach D: Deutschland hat Österreich mit 17.1.22 wieder als Hochinzidenzgebiet eingestuft, https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/
Historie
ab Mo 22.11.2021 gilt flächendeckend in Österreich ein 20-tägiger Lockdown für alle, danach weiter für Ungeimpfte. Wir bereiten daher die Umstellung der in diesen Zeitraum geplanten Seminare wieder in den ONLINE-Modus vor.
Bis 21.11.2021 geltende Regeln für Veranstaltungen bis 25 Teilnehmer*innen:
österreichweit: LINK regional: Tirol Wien
- Tirol aktuell: PCR-Tests für Grünen Pass https://tiroltestet.leitstelle.tiro
- Testnachweise: Antigentests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig. Weiteres siehe LINK
Mittels APP (GreenCheck) für Iphone und Android können Sie den QR-Code auf dem EU-konformen Test-, Genesungs- oder Impfzertifikat und seine Gültigkeit (Österreich, Wien) überprüfen auf 3G, 2,5G, 2G, 1G, Berufsgruppentest, Einreise. - Maskenpflicht: es muss kein MNS getragen werden, wenn alle anwesenden Personen einen 3-G-Nachweis erbringen (sonst FFP2-Maske)
- eine Impfung (mRNA) gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis für 9 Monate. Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.
Für 2-G wird in einer Übergangsfrist von 4 Wochen (bis 6.12.21) auch schon die 1. Impfung in Verbindung mit einem PCR-Test anerkannt. - als genesen gilt jemand, der nachweislich erkrankt und von einer COVID-Sars2 Erkrankung im letzten Halbjahr genesen ist
- Testmöglichkeiten in Kufstein
- Testmöglichkeiten in Wien
- Einreiseverordnung
- bitte ausdrucken, ausfüllen und mitbringen: COVID-19 Bestätigung für Seminarteilnehmer*innen (pdf)
Historie (abgelaufen)
Für Seminarteilnehmer*innen gilt:
Informationsblatt für SeminarteilnehmerInnen Testen in Kufstein
Geplante Lockerungsschritte 10.6. und 1.7.2021
ab 10. Juni 2021 | ab 1. Juli 2021 | |
Abstand | mind. 1 Meter |
keine Abstandsregel |
Indoor |
8 Personen plus aufsichtspflichtige Kinder Anhebung der Auslastung: auf max. 75 Prozent Obergrenze 1.500 Sitzplätze |
keine Obergrenzen bei Veranstaltungen |
Outdoor |
Gruppengröße outdoor: 16 Personen Obergrenze 3.000 Sitzplätze outdoor |
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Sonstiges |
3-G-Regel regelmäßige Tests auch für Beschäftigte |
Anzeigepflicht ab 100 Gästen Bewilligungspflicht ab 500 keine Corona-Sperrstunde |
Maskenpflicht |
keine Änderungen bei der Pflicht zum Tragen der Maske in Innenräumen draußen entfällt die Maskenpflicht |
Maskenpflicht in Innenräumen immer dort, wo in Innenräumen kein 3-G-Nachweis erforderlich ist |
Historie (abgelaufen)
Geplante Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021 für Zusammenkünfte (bisher Veranstaltungen): für uns relevante Bestimmungen
Ab 11 Teilnehmer*innen gilt die 3-G-Regel („geimpft, getestet, genesen“), zudem ist eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde erforderlich. (Lockerungen wurden für 10.Juni bzw. 1.Juli angekündigt).
- Beim Betreten des Veranstaltungsortes gilt die 3-G-Regel.
- Beim Besuch ist der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Veranstaltungen mit Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde (gekürzt)
- Teilnahme von maximal 50 Personen, sofern keine zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze zur Verfügung stehen.
Personen sind nach Köpfen zu zählen. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen; - Für Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter bzw. eine COVID-19-Beauftragte zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
- Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr für Teilnehmende ab 10 Jahren: Verwendung einer Atemschutzmaske FFP2-Maske für Personal und Teilnehmende ab 14 Jahren bzw. bzw. eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Personen zwischen 6 und 13 Jahren sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freiluftbereich;
- Einhaltung eines Mindestabstands von 2m zwischen Teilnehmenden, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen; bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: ausreichende Größe der Räumlichkeiten, um die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten
- Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken ist unzulässig.
- Ende der Veranstaltung: spätestens 22 Uhr
Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, ist ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht der für die Veranstaltung verantwortlichen Person durchzuführen.
Veranstaltungen ohne Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde (gekürzt)
- Teilnahme von maximal 4 Personen plus maximal 6 minderjährigen Kindern der Teilnehmenden (leibliche Kinder, Pflege- und Adoptivkinder sowie Kinder über welche die Teilnehmenden die Aufsicht ausüben) in geschlossenen Räumen
- Teilnahme von maximal 10 Personen plus maximal 10 minderjährigen Kindern der Teilnehmenden (leibliche Kinder, Pflege- und Adoptivkinder sowie Kinder über welche die Teilnehmenden die Aufsicht ausüben) im Freiluftbereich.
Personen sind nach Köpfen zu zählen. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen und Verwendung einer FFP2 Atemschutzmaske für Personal und Teilnehmende ab 14 Jahren bzw. eines eng anliegender Mund-Nasen-Schutzes für Personen zwischen 6 und 13 Jahren in geschlossenen Räumen.