COVID19-Präventionskonzept

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Die BM-Verordnung 455 ist gültig ab 25.10.2020 und verlangt für Veranstaltungen ein Präventionskonzept und Anzeige beim Gesundheitsamt der jeweiligen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) werden das Präventionskonzept und das Informationsblatt für Teilnehmer*innen übermittelt. Die Anzeige einer Veranstaltung ist nicht verbunden mit einer Bewilligung.

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