COVID19-Präventionskonzept
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Die BM-Verordnung 455 ist gültig ab 25.10.2020 und verlangt für Veranstaltungen ein Präventionskonzept und Anzeige beim Gesundheitsamt der jeweiligen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) werden das Präventionskonzept und das Informationsblatt für Teilnehmer*innen übermittelt. Die Anzeige einer Veranstaltung ist nicht verbunden mit einer Bewilligung.
- Präventionskonzept als PDF und als Word-Vorlage: bitte um Anpassung jener Abschnitte, die sich auf die jeweilige Veranstaltung beziehen (rot markiert).
- Informationsblatt für Seminarteilnehmer*innen (PDF)
Versand des PDF an Emailadressen (noch überprüfen):
- Tirol: BH-Kufstein, Boznerplatz 1, 6330; Email: bh.ku.gesundheitswesen@tirol.gv.at Tel.: +43 5372 606 6144
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Wien: Magistrat. Bezirksamt, Hermann-Gasse 24-26; Email: post@mba06.wien.gv.at Tel.: +43 1 4000 05000
Bitte um Bestätigung des Erhalts ersuchen.